Baulinie, Waldabstandslinie

Oliver S.
16.10.2022, 13:05
3 min

Baulinie, Waldabstandslinie: was ist das?

Unter der allgemeinen Baulinie versteht man eine durch die Gemeinde oder den Kanton festgelegten Abstand zwischen einem Neubau und bestimmten Bereichen wie

  • Verkehrsflächen,
  • öffentlichen Anlagen,
  • Starkstromanlagen,
  • Gewässern,
  • Naturgebieten. 

Baulinien schützen diese besonderen Bereiche und sind für die Gemeinden ein wichtiges Hilfsmittel bei der Stadt- und Bauflächenplanung. Auch wenn man in diesem Bereich eigentlich nicht bauen darf, gibt es Ausnahmen (siehe unten). Zudem ist es oftmals möglich, auf diesen Flächen kleinere Bauten wie Mauern, Containerplätze oder auch Parkplätze einzurichten. 

Was ist die Waldabstandslinie?

Die Waldabstandlinie ist eine besondere Form der Baulinie und beschreibt den Abstand zwischen einem Neubau und einem Waldgebiet oder auch einzelnen Bäumen. Zumeist ist die Waldabstandlinie grosszügiger definiert als die allgemeine Baulinie, um die Fauna und Flora bestmöglich zu schützen. 

In vielen Kantonen liegt die Waldabstandslinie bei 30 Metern von der Waldgrenze entfernt. Handelt es sich nur um eine kleinere Waldparzelle, kann der Abstand auch verkleinert werden. In besonderen Fällen ist ebenso eine Vergrösserung des Abstands möglich.

Besonderheiten bei der Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche

Wenn es darum geht, anhand der Grundstücksfläche und der Ausnützungsziffer die zu bebauende Fläche zu berechnen, muss ein gewisser Bereich innerhalb der Waldabstandslinie unberücksichtigt bleiben. 

Beispiel: Sie interessieren sich für ein Grundstück an einem Waldrand. 

Die Bruttogrundstücksgrösse beträgt 50 Meter × 30 Meter, wobei eine Seite von 30 Metern entlang des Waldes führt. Somit ist die Gesamtgrösse 50 × 30 = 1’500 m². Bei einer Ausnützungsziffer von 0,3 könnten Sie demnach eine Wohnfläche von 1’500 × 0,3 = 500 m² erstellen. 

Da bei der Berechnung der anrechenbaren Grundstücksgrösse jedoch ein Streifen von 15 Metern vom Waldrand abgezogen werden muss, berechnet sich die Grösse des Grundstücks (als Basis für die Berechnung der bebaubaren Fläche) nun wie folgt: 

Streifen entlang des Waldes 15 × 30 Meter = 450 m², der in Abzug gebracht werden muss. Ziehen Sie diesen Wert von der Gesamtfläche (1’500 m²) ab, ergibt sich eine anrechenbare Grösse von nur noch 1’050 m² und damit einer möglichen bebaubaren Wohnfläche von (1’050 × 0,3) 315 m². Ein deutlicher Unterschied!

Was ist die Gewässerabstandslinie?

Analog zur Waldabstandslinie beschreibt die Gewässerabstandslinie den Abstand zu einem Gewässer, wie einem See, einem Fluss oder Bachlauf. Auch hier gelten in vielen Gemeinden 30 Meter als Vorgabe. 

Baulinien für Starkstromanlagen

Noch ein Beispiel für eine besondere Form der Baulinie. Gerade bei Starkstromanlagen muss eine regelmässige Wartung und Zugänglichkeit stets gewährleistet bleiben. Daher werden hierfür ganz besondere Baulinien erlassen. Jeder Netzbetreiber kann Baulinien für eine Starkstromanlage beim Grundbuchamt beantragen. Liegt Ihr Grundstück demnach in einem Gebiet, indem Starkstromanlagen betrieben werden, sollten Sie die möglichen Baulinien bei der Berechnung möglichen bebaubaren Wohnraums beachten. 

Genehmigung von Bauten innerhalb des Baulinienbereichs

In einigen Fällen werden Genehmigungen für Bauten innerhalb des Baulinienbereichs erteilt – allerdings mit hohen Auflagen. In aller Regel wird eine öffentlich-rechtliche Anmerkung im Grundbuch verlangt, die im Falle des Bedarfs eine entschädigungslose Entfernung der Bauteile innerhalb der Baulinie verlangt werden kann, ein sogenanntes Revers. Hierfür wird der Ersteller zudem nicht entschädigt. 

Baulinie & Waldabstandslinie: Die Quintessenz
  • Baulinien, Waldabstandslinien und Gewässerabstandslinien werden von den Gemeinden festgelegt.
  • Im Bereich von Baulinien darf nicht gebaut werden.
  • Baulinien beeinflussen die anrechenbare Grundstücksfläche, was wiederum die mögliche Bebauung beeinflusst.

Quellen

https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/statistik-und-geodaten/geoinformation/geodaten/leitungen/baulinien-starkstromanlagen.html

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.