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Wie wird der Wert einer Immobilie für den Eigenmietwert und die Einkommensteuer berechnet?

Oliver S.
18.11.2023, 01:54
5 min
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mietwert berechnen

Eigenmietwert berechnen in der Schweiz: Definition

Der Mietwert entspricht dem fiktiven steuerpflichtigen Einkommen. Die Eigentümer müssen diese Summe daher jedes Jahr bezahlen. Es gibt verschiedenen Berechnungsmethoden, die vom Kanton abhängen. Das macht die Mietwertberechnung sehr komplex. RealAdvisor erklärt Ihnen, wie Sie den Bruttomietwert eines Hauses richtig berechnen. Eine detailliertere Definition des Begriffs erhalten Sie derweil in diesem Beitrag.

Wofür wird der Mietwert benötigt?

Der Eigenmietwert ist eine wertvolle Information, da er der Steuerbehörde zur Berechnung der Einkommensteuer zur Verfügung gestellt werden muss. Die Höhe des Eigenmietwerts ist theoretisch und entspricht 70 % des Betrags, den ein Mieter für ein Jahr bezahlen würde.

Das heisst, dass Sie Liegenschaftssteuern in vielen Fällen selbst dann bezahlen müssen, wenn Ihre Renditeliegenschaft leer steht und Sie keine Mieterträge erhalten.

Der Gewinn in Form von Sachleistungen bezieht sich auf die Nutzung von Eigentum, das der Eigentümer selbst bewohnt. Er entspricht dem Einkommen, das Sie erhalten würden, wenn die Immobilie verpachtet würde.

Bei der Schätzung des Eigenmietwerts kann der Vermieter bestimmte Steuerabzüge wie Hypothekarzinsen und Wartungsarbeiten geltend machen.

Die Rolle der Schätzung des Eigenmietwerts eines Hauses besteht darin, Fairness zwischen Mietern und Vermietern zu erreichen. Der Besitz eines Eigenheims verursacht für Eigenheimbesitzer weniger Kosten, als eine vergleichbare Immobilie zu mieten. Das Solidaritätssteuersystem in der Schweiz versucht daher, ein gewisses Gleichgewicht sicherzustellen.

Auch wenn Sie sich in einer niedrigen Steuerklasse befinden und keinen Gewinn aus Ihrer Renditeliegenschaft erhalten, sollten Sie damit rechnen, dass Sie gewisse Einkommensabgaben leisten müssen.

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Wie wird der Bruttomietwert eines Hauses berechnet?

Um den Mietwert eines Hauses zu berechnen, ist es wichtig zu wissen, dass die Grundlage für die Mietwertberechnung von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Zudem ändert sich die Schätzung des Mietwerts im Laufe der Zeit, da sie von der Höhe der Einkommensteuer und der Marktlage abhängt.

Hier ein Beispiel für die Berechnung des Eigenmietwerts einer Immobilie im Kanton Zürich:

  • Ihr steuerpflichtiges Einkommen: CHF 150'000.–
  • Altes Einfamilienhaus im Wert von CHF 1'200'000.– (Kaufpreis = Wert des Grundstücks und Wert zum Zeitpunkt der Errichtung)
  • Hypothek von CHF 960'000 (80 % des Kaufpreises)
  • Hypothekenzinssatz von 1,5 %
  • Hohe Wartungskosten, da es sich um ein altes Haus handelt
  • Mietwert = 3,5 % des Bodenpreises und Wert zum Zeitpunkt der Bauausführung = CHF 42'000.– (Berechnungsmethode des Kantons Zürich)
  • Hypothekenzinskosten = CHF 14'400.–
  • Wartungskosten (tatsächlich) = CHF 19'000.–

Versteuerung des Eigenmietwerts

Dies ergibt ein zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von CHF 8'600.–.

Daraus ergibt sich die folgende Einkommensteuer inkl. Mietwert:

  • Einkommensteuer ohne Mietwert: CHF 24’832.–
  • Einkommensteuer, einschliesslich Mietwert und Abzügen: CHF 27’565.–

Sie können Online-Tools zur Berechnung der Einkommensteuer und des Mietwerts verwenden. Diese arbeiten nach demselben Prinzip wie eine Online-Immobilienschätzung. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird diese automatisch berechnet und kann in der Steuererklärung so angegeben werden.

Geschätzter Mietwert: Steuerabzug

Bei der Berechnung der Höhe des Eigenmietwerts der eigenen Immobilie können Besitzer eine Reihe von Ausgaben abziehen, zum Beispiel:

  • Zinsen für Hypotheken
  • Kosten für die Wohnungsrenovierung sowie Reparaturen (Spengler-, Sanitär-, Maler- und Schreinerarbeiten)
  • Austausch von Haushaltsgeräten und -ausrüstung
  • Investitionen in Lösungen zur Senkung des Energieverbrauchs
  • Steuern für die Abwasserbehandlung
  • Strassenwartungsarbeiten
  • Prämien für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Wert vermehrende Investitionen abzuziehen, ist nicht möglich, da diese einen Mehrwert generieren. Unabhängig von den Abzügen in der Steuererklärung müssen die entsprechenden Dokumente immer an die Steuerbehörde weitergeleitet werden. Wenn Sie diese nicht bereitstellen können, wird der Abzug von 10 bis 20 % nicht anerkannt. Die Schätzung des Mietwerts einer Wohnung oder eines Hauses wird daher anders ausfallen.

Berechnung der Höhe des Eigenmietwerts

Wenn Sie selbst in Ihrer Immobilie wohnen, spricht man vom Eigenmietwert oder auch Mietwert für selbst genutzte Liegenschaften. Da Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, erhalten Sie keinen Gewinn aus Mieten. Dennoch wird der Eigenmietwert als Teil Ihres Einkommens betrachtet. Dasselbe gilt auch für eine Zweitwohnung, auch wenn Sie diese nicht bewohnen.

Der Eigenmietwert muss zwingend mindestens 60 % der marktüblichen Miete betragen, wobei die zuständige kantonale Steuerbehörde die Höhe des Eigenmietwerts festlegt. Für den Eigenmietwert zählt nicht nur die Fläche der Immobilie, sondern die des ganzen Grundstücks. Dies soll eine zu geringe Besteuerung bei kleinen Häusern auf sehr grossen Grundstücken oder eine übermässige Besteuerung bei grossen Häusern auf kleinen Grundstücken verhindern.

Es gibt die folgenden kantonalen Berechnungsmethoden für den Eigenmietzins:

  • Vergleichsmiete durch den Vergleich von Liegenschaften
  • Einzelbewertungsverfahren
  • Spezifische Kantonale Schätzmethoden
  • Individuelle Bewertungen bei Sonderfällen

Als Beispiel der Besteuerung im Kanton Zürich:

  • Einfamilienhäuser: 3,5 % des Verkehrswerts
  • Stockwerkeigentum: 4,25 % des Verkehrswerts
  • Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus: Vergleich mit gleichen oder ähnlichen Objekten, Einschlag von 30 %.

Wie auch beim Mietwert können Sie beim Eigenmietwert Ihre Steuern durch gewisse Abzüge, wie Hypothekarzinsen, senken.

Wenn Sie eine schnelle Berechnung Ihrer Eigenmiete möchten, vergleichen Sie am besten Ihre Wohnung mit marktüblichen Wohnungen mit derselben Lage. Dazu können Sie auch die Online-Bewertung von RealAdvisor nutzen. Wenn Sie eine marktkonforme Miete ermittelt haben, sind mindestens 60 % davon Einkommen, das besteuert werden muss.

Wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr Kanton den Eigenmietwert zu hoch angesetzt hat, prüfen Sie dies auf jeden Fall nach. Einspruch können Sie bei der zuständigen Steuerbehörde erheben. Hier geht’s zur Berechnung der Miete.

Punkte, die Sie bei der Berechnung des Mietwerts und Ihrer Steuern beachten sollten

  • Berechnen Sie die Mieten, die in einem Jahr hätten bezogen werden können.
  • Wenden Sie Steuerabzüge entsprechend Ihrem Eigentümerprofil an.
  • Führen Sie die Berechnung nach der im Kanton angewandten Methode durch.
  • Melden Sie das Ergebnis Ihrer Steuerbehörde, damit diese die Berechnung Ihrer Steuer vornehmen kann.

Dieser Artikel könnte Sie ebenfalls interessieren: Was Sie bei der Immobilienvermietung beachten müssen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Mietwert, Eigenmietwert und Mietrendite?

Die Schätzung der Mietrentabilität bezieht sich auf die Gewinne, die in einem Jahr im Verhältnis zu den anfallenden Ausgaben erzielt werden können. Dieses Resultat liegt zwar nahe am Mietwert, basiert jedoch nicht auf derselben Berechnungsmethode. In Prozent ausgedrückt, ist die Einträglichkeit der Vermietung nützlich, um die Qualität einer Immobilieninvestition zu bestimmen.

Der Mietwert und Eigenmietwert werden für die Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Wer in seiner eigenen Immobilie lebt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Der Eigenmietwert basiert auf dem hypothetischen Mietwert der Immobilie. Es handelt sich dabei um ein Einkommen, das nicht tatsächlich erzielt wurde. Der Eigenmietwert entspricht in der Regel etwa 60 bis 70 Prozent der Miete, die ein Mieter für ein vergleichbares Wohnobjekt pro Jahr zahlen müsste.

Wie wird eine Schätzung für den Mietwert bei Saisonmieten durchgeführt?

Die Berechnung bleibt bei einer Saisonmiete dieselbe. Nur die berücksichtigte Miete verändert sich. Bei einer saisonalen Vermietung eines Zweitwohnsitzes ist die Miete höher als bei einer konventionellen Vermietung. Die Steuerbehörden werden daher wahrscheinlich einen höheren Mietwert bestimmen.

Denken Sie daran, dass Sie bei saisonalen Mieten Leerstände haben, währenddessen Sie keine Miete erhalten. Trotzdem müssen Sie die Einkommensteuer für Ihre Immobilie bezahlen.

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Zürich und im Kanton Aargau berechnet?

Im Kanton Zürich sowie im Kanton Aargau werden der Eigenmietwert basierend auf dem sogenannten «Referenzzinssatz» berechnet. Der Referenzzinssatz ist ein festgelegter Prozentsatz, der vom Steueramt der Kantone jährlich bekannt gegeben wird. Der Eigenmietwert entspricht dem ortsüblichen Mietzins, den ein fiktiver Mieter für das selbst genutzte Wohneigentum bezahlen müsste, berechnet auf der Grundlage des Referenzzinssatzes.

Die Berechnung des Eigenmietwerts erfolgt in der Regel wie folgt:

  1. Bestimmen Sie den «kantonalen Eigenmietwertfaktor» für Ihre Immobilie. Dieser Faktor hängt von der Art der Immobilie ab (z. B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) und kann von der kantonalen Steuerbehörde bereitgestellt werden.
  2. Multiplizieren Sie den kantonalen Eigenmietwertfaktor mit dem «aktuellen Referenzzinssatz», um den Eigenmietwert zu berechnen.
  3. Der berechnete Eigenmietwert wird dann als Einkommen behandelt und zur Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die genauen Berechnungsmethoden und Referenzzinssätze von Jahr zu Jahr ändern können. Daher empfehlen wir, die offizielle Website des Steueramts des jeweiligen Kantons oder einen Steuerberater zu konsultieren, um genaue und aktuelle Informationen zur Berechnung des Eigenmietwerts zu erhalten.

Wie finde ich den Eigenmietwert in anderen Kantonen heraus?

Der Eigenmietwert in der Schweiz wird in der Regel vom kantonalen Steueramt geschätzt und in Ihrer jährlichen Steuererklärung berücksichtigt. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Kanton unterschiedlich sein, weshalb wir empfehlen, für weitere Informationen Ihr Steueramt zu kontaktieren.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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